Allgemeine Geschäfts Bedingungen |
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Medizinischer
Haftungsausschuss
Die Informationen auf diesen Seiten sind ausschließlich informativ, sie sollen nicht als Ersatz für eine ärztliche Behandlung genutzt werden. Das mit einer falschen Diagnose oder Behandlung verbundene Risiko kann nur durch die Einbeziehung eines Arztes oder einer Ärztin verringert werden. Wie jede Wissenschaft ist die Schul- Medizin und Ganzheitliche- Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrungen erweitern unsere Erkenntnisse, insbesondere was Behandlungen und Therapie anbelangt. Soweit
auf den Seiten von www.heilmassage-unger.at eine Anwendung, Dosierung
oder ein bestimmtes medizinisches oder ernährungstherapeutisches
Vorgehen erwähnt wird, kann keine Gewähr übernommen werden.
Jeder Benutzer ist angehalten, durch sorgfältige Prüfung und
gegebenenfalls nach Konsultation eines Spezialisten festzustellen, ob
die gegebenen Empfehlungen und Richtwerte im konkreten Fall zutreffend
sind. Jede Dosierung, Anwendung oder Therapie erfolgt auf eigene Gefahr
des Benutzers. |
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AGB Fußpflege-Massage-Kosmetik 1)Heilmassage Behandlungen Sämtliche Behandlungen / Therapien durch Heilmassage Unger und deren Mitarbeiter erfolgen durch Ärtzliche Verordnungen und in Absprache mit dem Patienten, der sich zur wahrheitsgemäßen Auskunft über seinen Gesundheitszustand und die Folgen der Behandlung/Therapie gegenüber der Heilmassage Unger verpflichtet.Der Patient erklärt sich bereit, seinen behandelnden Arzt auf Verlangen von der Schweigepflicht der Unger-KEG gegenüber zu entbinden. Dies ermöglicht eine Rücksprache, mit den behandelnden Ärzten zur Optimierung der Behandlung. Die Heilmassage Behandlungen> (Heilmassage, Bindegewebsmassage, Manuelle Lymphdrainage, Segmentmassage, Fussreflexzonenmassage, Akupunkturmassage, Hydro-/Thermo-/Balneotherapie) und Elektrotherapie> (Ultraschalltherapie, Hochfrequenztherapie, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Iontophorese) diese Behandlungen können mit allen Krankenkassen Rückverrechnet werden. Die Verrechnung der Leistungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Nach dem Begleichen der Rechnung bei Heilmassage Unger und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif. 2)
Wellnessmassagen 3)
Massagen mit ätherischen Ölen 4.
Die Behandlung/Therapie
Von
Heilmassage Unger beruht auf deren jeweiligem Kenntnisstand. Aufgrund
unterschiedlicher Lehrmeinungen zu Behandlungs-/Therapiemethoden wird
keine Haftung dafür übernommen, dass jeweils die dem aktuellsten
Kenntnisstand entsprechende Behandlung/Therapie vorgenommen wurde. 5)
Haftungsausschluss Für sämtliche Schäden, die dem Patienten aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGB oder durch eigenes Verschulden des Patienten entstehen, ist Heilmassage Unger ausgeschlossen. Soweit in den Räumen von Heilmassage Unger gelegentlich freiberufliche Masseure/Therapeuten/Kosmetiker/Fusspfleger arbeiten, haftet Heilmassage Unger weder für die Leistung dieser Masseure/Therapeuten/Kosmetiker/Fusspfleger, noch für eventuell durch diese verursachte Schäden der Patienten. 6)
Terminvereinbarungen/Stornierungen
8) Bezahlung Die Behandlung/Therapie erfolgt gegen Bezahlung in bar unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung/Therapie vor Ort. |
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AGB Handel 1) Geltung Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer 2) Vertragsabschluss Ein
Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch
das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran 3) Preis Alle
von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich
vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innenbetrieblicher
Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
4) Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges
des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch 5) Vertragsrücktritt Bei
Annahmeverzug (Pkt.7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders
Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie
bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt
ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden
des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. 6) Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. 7) Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport
bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Hat
der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug),
sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder
bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen,
oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu 8) Lieferfrist Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 9) Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 10) Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- undFurnierbild, Maserung und Struktur, etc.). 11) Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor
Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation
von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden 12) Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 13) Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle
Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme
sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu
verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde
Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen 14) Forderungsabtretungen Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine
Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung
oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen
seine Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 15) Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. 16) Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 17) Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne,
Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges
Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechten. |
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